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Türschloß
Natürlich kann eine Tür mit einem aufgesetzten Riegel oder einem
Überwurf mittels eines Vorhängeschlosses ausgerüstet werden. Doch diese
Art eines Türverschlusses wird heutzutage nur für Abstellräume in
Kellern oder Speichern von Häusern verwendet, die von verschiedenen
Bewohnern genutzt werden. Hier sind Standards Thema, die erheblich
höheren Anspruch genügen.
Das Türschloss fristet regelmäßig ein Schattendasein, weil es zum
überwiegenden Teil in die Tür eingebaut ist und außer dem Stulp, der
Falle und dem Riegel nicht zu sehen ist. Während Türknauf und Türklinke
von den Nutzern unzählige Male zum Öffnen oder Schließen direkt berührt
werden, wird das Türschloss selbst immer nur mittelbar betätigt.
Bis auf wenige Ausnahmen werden nur noch Einsteckschlösser verwendet.
Jedes Türschloss ist der Türöffnungsrichtung entsprechend entweder DIN
L oder DIN R (links oder rechts) gebaut.
Die gebräuchlichsten Arten sind die Buntbartschlösser und die
Zylinderschlösser, wobei die Gruppe der letzteren von den
Profilzylinderschlössern dominiert wird, da die veralteten Rundzylinder
sich als deutlich weniger sicher erwiesen haben. Die Bezeichnung der
Türschlösser erfolgte nach der Verschlussart. Wobei die Türart und ihre
Funktion den Ausrüstungsstandard bestimmen. Innentüren einer Wohnung
beispielsweise werden mit einfachen Buntbartschlössern ausgestattet,
während Wohnungsabschluss-, Haus- oder Bürotüren mit
Profilzylinderschlössern ausgerüstet werden. Die Profilzylinder bilden
ein separates Bauteil, welches (liefermäßig) nicht zum Türschloss
gehört. Fertigtüren sind mit leichten Einsteckschlössern in der Bauart
der Buntbartschlösser versehen, die nachträglich mit wenig Aufwand
gegen andere Schlösser, auch Profilzylinderschlösser ausgetauscht
werden können.
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